Intakte Aufmerksamkeitsfunktionen gehören zu den zentralen Voraussetzungen für eine erfolgreiche, unfallfreie Teilnahme am Straßenverkehr. Die Testbatterie zur Aufmerksamkeitsprüfung – Version Mobilität (TAP-M), bietet eine Auswahl von Testverfahren, die vor allem im Fahreignungskontext relevant sind.

Bei der Entwicklung der TAP-M waren die Vorgaben der Fahreignungsverordnung (FeV) sowie der Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) maßgeblich: es werden die fünf Anforderungsbereiche Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit abgedeckt. Für alle fünf Bereiche werden altersunabhängigen Normwerte ausgegeben.

Bei den Untertests der TAP-M handelt es sich um Reaktionszeitaufgaben unterschiedlicher Komplexität, mit denen die spezifischen Anforderungsbereiche untersucht werden können. Die Aufgaben bestehen aus einfachen und leicht unterscheidbaren visuellen und auditiven Stimuli, die eine simple motorische Reaktion erfordern. So wird der Einfluss potenziell modulierender Faktoren wie z. B. motorische Einschränkungen, visuelle Defizite oder Sprachstörungen, möglichst gering gehalten. Leistungsmaße sind die Reaktionsgeschwindigkeit und die Genauigkeit (Anzahl der Auslassungen und Fehlreaktionen).

Die Untertests Flexibilität (Wechsel), Visuelles Scanning, Go/Nogo, Geteilte Aufmerksamkeit (Doppelaufgabe) und Alertness der aktuellen TAP-M - Version 1.3.2 sind seit dem 25.06.2021 jeweils als geeignetes Testverfahren zur Fahreignungsbegutachtung nach § 11 Absatz 9 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) offiziell anerkannt.